Anlegerbrief November 2024

Finanzmärkte / Wirtschaft

Verfasst von Marc-Oliver Lux am 19.11.2024

Show-down in USA, Show-down in Deutschland. Politik macht Börse. Die nächsten Jahre könnten mal wieder ruppig werden. Lesen Sie außerdem, warum man bei Tipps von Social-Media-Influencern vorsichtig sein sollte, wenn es um Finanzthemen geht, und welche Kardinalfehler vor allem Unternehmer bei der Testamentserstellung vermeiden sollten.

Inhalt

  • Börse aktuell: Ampel aus – Daumenschrauben an
  • Anlegerwissen: Vorsicht bei Finfluencern
  • Testament: Vermeiden Sie diese Kardinalfehler  (Teil 2)

Börse aktuell: Ampel aus – Daumenschrauben an

Die Börse steht aktuell unter dem Einfluss der Politik. Dies- wie jenseits des Atlantiks ändert sich demnächst die politische Landschaft. Die Ampelkoalition in Deutschland hat sich spektakulär zerlegt, ausgerechnet am Tag des großen Show-Downs in USA: das rote Eichhörnchen ist wieder da – und diesmal ist es noch zorniger und will es allen heimzahlen!

Tja, was soll man sagen!? Das Ergebnis der US-Präsidentschaftswahl ist aus europäischer Sicht ein Alptraum und ein Déjà-vu, auf das wir eigentlich nicht viel besser vorbereitet sind als vor 8 Jahren. Der „Doppel-Wumms“ hat nicht dafür gesorgt, Deutschland und Europa endlich resilienter aufzustellen. Für die US-Wirtschaft mögen goldene Zeiten anbrechen, für die deutsche und europäische Wirtschaft hingegen sieht es zappenduster aus. Europa wird von zwei Seiten in die Mangel genommen. Das sind keine gute Aussichten für den deutschen und europäischen Aktienmarkt.

Man wird sich auf vier turbulente Börsenjahre einstellen müssen, die von Hü- und Hott-Aussagen aus dem Weißen Haus geprägt sein werden. Immer wieder werden gewisse Branchen in der Sonne stehen und andere verteufelt werden. Für Portfoliomanager brechen mal wieder unberechenbare Zeiten an. Gleichwohl könnte die US-Börse in der Breite tendenziell profitieren. Man wird daher gut beraten sein, - ganz opportunistisch – sein Geld in Dollar und US-Werten anzulegen.

So ist es auch nur konsequent, dass Dow Jones, NASDAQ und S&P500 schon in aller Vorfreude neue Allzeithochs erreichen, wieder einmal getrieben von ihren technologielastigen Schwergewichten. Unser deutscher DAX hält sich wacker. Man reibt sich die Augen: Wie kann das sein!? Aber noch sind wir nicht tot. In der Krise sind die Deutschen gerne über sich hinausgewachsen. There is hope!

Anlegerwissen: Vorsicht bei Finfluencern

Erwachsene zwischen 18 und 45 Jahren informieren sich immer häufiger in sozialen Medien über Finanzthemen. Dies zeigt eine Erhebung der Finanzaufsicht BaFin. Für die Analyse hat die Behörde 1.000 Verbraucher befragt, die in den vergangenen zwei Jahren Geld investiert hatten.
Eine wichtige Rolle bei der Informationsbeschaffung zur Geldanlage spielen der Umfrage zufolge Finanz-Influencer, kurz Finfluencer. Mehr als die Hälfte der Anleger aus den Generationen Y und Z bewerteten soziale Medien als verlässliche Informationsquelle für Finanzthemen, schreibt das "Bafin Journal". 60% betrachteten sie sogar als gute Alternative zur professionellen Beratung.

Die Generation Y umfasst Menschen, die zwischen 1981 und 1996 geboren wurden. Sie werden auch als Millennials bezeichnet. Die Generation Y gilt als überwiegend gut ausgebildet und zeichnet sich durch einen technikaffinen Lebensstil aus. Die Generation Z bilden die zwischen 1997 und 2012 Geborenen, auch Zoomer genannt. Anders als die Millennials sind die Zoomer als erste Generation komplett im digitalen Zeitalter aufgewachsen.
Über der Hälfte der von der Bafin befragten jungen Anleger haben schon einmal Informationen zu Finanzthemen von Finfluencern erhalten. Fast alle von ihnen gaben an, verstanden zu haben, dass Finfluencer Anlagetipps geben, meist in Bezug auf Aktien oder Kryptowerte.
Die Studie zeigt zudem eine hohe Abschlussquote bei Finfluencer-Empfehlungen: 80% derjenigen, die sich Anlagetipps von Finfluencern anschauen, erkennen, dass diese dazu auch einen Link zur Verfügung stellen, über den das Investment abgeschlossen werden kann. 57% dieser Umfrageteilnehmer gaben an, das entsprechende Produkt auch direkt über diesen Link gekauft zu haben. Weitere 25% investierten zwar, aber nicht über den angegebenen Link.

Finfluencer müssen bislang nicht offenlegen, wer sie für ihre Tipps bezahlt, wie hoch ihre Provisionen und sonstigen Einkünfte ausfallen. 37% der Befragten sei aber überhaupt nicht bewusst, dass Finfluencer für ihre Empfehlungen regelmäßig eine Vergütung erhalten, heißt es in dem Beitrag im "Bafin-Journal". Selbst unter den Umfrageteilnehmern, die über den Link eines Finfluencers ein Finanzprodukt gekauft hatten, wussten 15% nicht, dass die Empfehlungsgeber in der Regel bezahlt werden.

Verbraucherschützer und die Finanzaufsichtsbehörde Bafin sehen den Finfluencer-Boom daher mit Sorge. Finfluencer inszenieren „Nähe“, „Freundschaft“ und „Vertrautheit“. So wollen sie Expertentum vermitteln, das in aller Regel nicht vorhanden ist.
Denn im Gegensatz zu zertifizierten Anlageberatern, die sich bei der Bafin registrieren müssen und dann individuelle Anlageberatung machen dürfen, sind Finfluencer kein geschützter Begriff, sondern eine rechtliche Grauzone: Jeder kann über Wertpapiere sprechen oder dafür Werbung machen. Doch ob diese Informationen auch stimmen, ist für Verbraucher nicht erkennbar.

Um unseriöse Tippgeber zu erkennen und beim Investieren nicht auf Scharlatane hereinzufallen, sollte man einige Tipps beherzigen:

1. Expertenstatus des Finfluencers prüfen
Verbraucher sollten genau prüfen, ob der Expertenstatus eines Finfluencers gerechtfertigt ist. Nur weil jemand sehr viele Follower hat, heißt das noch lange nichts. Viel wichtiger ist die individuelle Qualifikation.
Wer in den sozialen Medien seriös in Fragen der Geldanlage aktiv ist, erläutert in der Regel, wer er ist und worauf sich sein Fachwissen begründet, empfiehlt etwa die Bafin. Ließen sich diese Angaben hingegen nicht überprüfen, blieben beruflicher Hintergrund oder gar Identität des Finfluencers unklar, sollten Verbraucher ihm nicht vertrauen.
Für die Anlageentscheidung von Verbrauchern sind die Informationen von Finfluencern meist ohnehin wertlos, häufig sogar kontraproduktiv. Die meisten Finfluencer (56%) investieren schlechter als der Gesamtmarkt. Besonders erschreckend: Gerade der Anteil an schädlichen Influencern hat laut der Erhebung die höchste Zahl an Followern. Viele Follower, viele Likes und viele positive Kommentare sind somit kein Gütesiegel.

2. Unseriöse Versprechungen hinterfragen
Was zu schön klingt, ist auch fast nie wahr. Gerade bei hohen Renditeversprechen sollten Verbraucher skeptisch sein. Schließlich ist das Verlustrisiko dann meist ebenfalls sehr hoch. Dahinter stecken oft hoch spekulative Anlageprodukte – oder gleich Betrug.
Dabei sprechen Betrüger ihre Opfer direkt über soziale Medien an und versprechen das schnelle Geld durch Trading oder den Handel mit Kryptowährungen über Plattformen, die gar nicht existieren oder schneeballartigen Charakter aufweisen.
Die Betrüger sind perfekt darin geschult, Menschen zu manipulieren. Sollen Anleger für Anlagetipps auf private Messenger-Dienste wie Whatsapp wechseln, sollten sie sehr hellhörig werden. Denn so wollen die Betrüger an private Kontaktdaten kommen, um dann mit ungebetenen Anrufen und Nachrichten einen hohen Handlungsdruck zu erzeugen.

3. Auf Transparenz und finanzielle Interessen des Finfluencers achten
Zwar sind die meisten Finfluencer keine Betrüger, aber oftmals auch nicht so unabhängig, wie sie vorgeben: sie verdienen in der Regel an den Produkten, die sie empfehlen – sei es durch Provisionen, Affiliate-Links, Zuwendungen oder direkte Partnerschaften mit Finanzdienstleistern. Das ist ein Interessenskonflikt, der selbst durch seine Offenlegung nicht beseitigt wird. Denn Verkauf gegen Provision ist nicht bedarfsgerecht.
So versprachen etwa einige auf Frauen spezialisierte Finfluencerinnen auf Social Media eine auf die Bedürfnisse von Frauen maßgeschneiderte Beratung – verkauften dann aber nur überteuerte fondsgebundene Rentenversicherungen. Die Sparerinnen kostete das die Hälfte ihrer Rente.
Anleger sollten sich also stets ein vollständiges Bild des angepriesenen Investments machen, indem sie verschiedene Quellen nutzen, Anbieter vergleichen und auch die finanziellen Motive der oft provisionsgetriebenen Tippgeber hinterfragen.

4. Von riskanten Anlagen fernhalten
Von komplexen und hochriskanten Finanzprodukten wie Derivaten, CFDs, Day-Trading und Copy-Trading sollten Anleger sich unbedingt fernhalten. Fast alle Privatanleger verlieren mit diesen Produkten Geld.
CFDs sind eine Form von Derivaten: Dabei wetten Anleger hoch spekulativ auf Preisänderungen bei Aktien, Indizes, Währungen und Rohstoffen. Beim Copy-Trading kopieren Anleger das Depot und die Handelsstrategie angeblich erfolgreicher Trader, die aber meist nicht mit Echt-Geld handeln. Bei beiden Anlageformen droht leicht der Totalverlust.

Testament: Vermeiden Sie diese Kardinalfehler  (Teil 2)

Vererben will gelernt sein. Schließlich soll das Lebenswerk und das hart verdiente sowie bereits versteuerte Geld doch richtig übertragen werden. Besonders wichtig ist das bei Unternehmern im Hinblick auf Nachfolgeregelungen und die Übertragung von Gesellschaftsanteilen.
Diese Kardinalfehler sollten Sie daher bei der Testamentserstellung vermeiden:

(siehe auch Teil 1 im vorherigen Anlegerbrief)

Fehler Nr. 8: Das Testament stimmt nicht mit dem Gesellschaftsvertrag überein
Gerade bei erbrechtlichen Übertragungen von Unternehmensanteilen gilt es, genau zu differenzieren: Was bedarf erbrechtlicher Formerfordernisse, was gesellschaftsrechtlicher? Gerade bei unterschiedlichen Formen von Nachfolgeklauseln kann eine Aufnahme der Verfügungen sowohl im Testament als auch im Gesellschaftsvertrag ratsam oder gar unabdingbar sein. Bei Unternehmen gilt im Zweifel der Gesellschaftsvertrag. Steht dort beispielsweise drin, dass der Nachfolger ein promovierter Betriebswirt sein muss, reicht eine Nachfolgeregelung im Testament nicht aus, wonach auch ein Jurist Nachfolger in der Firma sein kann. Bei den Nachfolgeregelungen in Unternehmen geht im Zweifel der Gesellschaftsvertrag vor.

Fehler Nr. 9: Nachfolgeregeln schüren Streit
Auch bei Unternehmertestamenten kommen Formulierungen vor wie: "Wer sich am besten für die Geschäftsleitung eignet, soll den Betrieb übernehmen." Solche Sätze programmieren anschließenden Streit quasi vor. Sofern man die erbrechtliche Übertragung tatsächlich an die individuellen Fähigkeiten der Erben knüpfen will, sollte man auf objektiv überprüfbare Kriterien achten, beispielsweise "derjenige mit der besten Abschlussnote". Das mag zwar unter den Erben zu Konkurrenz führen, ist jedoch anhand klarer Bewertungskriterien zu bemessen.

Fehler Nr. 10: Fortbestand des Unternehmens wird gefährdet
Die aus Sicht des unternehmerischen Erblassers wahrscheinlich schwerwiegendsten Fehler sind solche, die das Fortbestehen des Unternehmens gefährden. Das gesamte Lebenswerk steht auf dem Spiel – was sicherlich nie dem wichtigsten letzten Willen des Erblassers entsprechen würde. Gerade bei mehreren Erben sind hier genaue und individuelle Regelungen unerlässlich. So kann der Erblasser im Testament bei mehreren Erben bestimmen, wie das Erbe unter ihnen aufgeteilt werden soll – beispielsweise mit einer sogenannten Teilungsanordnung. Diese Teilungsanordnung soll verhindern, dass sich die Erben, die eine Erbengemeinschaft bilden, wegen der Erbauseinandersetzung streiten. Gehören zum Beispiel mehrere Betriebe, Marken oder Patente zur Erbschaft und ist es aus Sicht des Erblassers sehr wahrscheinlich, dass sich die Kinder um einzelne Positionen streiten, kann eine Teilungsanordnung darüber helfen, wer was erhält.

Fehler Nr. 11: Pflichtteilsgrenze wird unterschritten
Zu beachten ist, dass bei einer Teilungsanordnung in der Regel ein Ausgleich nach den im Testament bestimmten Erbquoten erfolgt. Das heißt, dass diejenigen, die höherwertige Gegenstände erhalten haben, den anderen Erben zum Ausgleich verpflichtet sind. Ein solcher Ausgleich kann zwar ausgeschlossen werden. Das führt aber in der Regel zu einem Vorausvermächtnis. Deshalb Vorsicht: Bei wertmäßig unterschiedlichen Zuwendungen zugunsten einzelner Erben ist immer die Grenze des Pflichtteils zu beachten. Zuwendungen darunter können stets zu Zusatzansprüchen der weniger Bedachten führen!

Fehler Nr. 12: Pflichtteilsansprüche zwingen Unternehmen in die Knie
Allgemein sollten die Pflichtteilsansprüche der gesetzlichen Erben von Unternehmern stets beachtet werden. Sollen einzelne nahe Angehörige wie Ehegatten oder Kinder vollständig von der Erbfolge in Bezug auf ein Unternehmen ausgeschlossen werden, empfehlen sich bereits zu Lebzeiten Übertragungen gegen Pflichtteilsverzicht oder Pflichtteilsanrechnung. So kann gewährleistet werden, dass die tatsächlichen Nachfolger später nicht exorbitant hohen Pflichtteilsforderungen ausgesetzt werden, die den Unternehmensfortbestand gefährden. Um die Fortführung des Familienbetriebs zu gewährleisten, kann der Erblasser zudem anordnen, dass der Nachlass dauerhaft oder befristet nicht aufgeteilt werden darf. Gerade hierbei sollte jedoch bereits zu Lebzeiten möglichst genau über die Vorstellungen von Erblasser und Erben gesprochen werden. Denn als Zwangsgemeinschaften geführte Unternehmen können zumindest bei gleichen Stimmrechten nur selten zielorientiert und dynamisch am Marktgeschehen teilhaben.

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