Was ist eine Asset Management Company?

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Kapitalverwaltungsgesellschaft: Übersicht, Typen, Vorteile

Investmentfonds - Was ist das?

Offene und geschlossene Fonds: alle Unterschiede

Aktienfonds: ein Fonds in Aktien investiert

Investmentfonds: Kosten und Provisionen

 

Die Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG oder auf English „Asset Management Company“) sind Institute, die befugt sind, Investmentfonds gemäß Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zu verwalten. Seit Juli 2013 ersetzt die neue Bezeichnung den alten Begriff „Kapitalanlagegesellschaft“ (KAG). KVGs können inländische Investmentvermögen verwalten, aber auch EU-Investmentvermögen und ausländische AIF (Alternativen Investmentfonds).

Kapitalverwaltungsgesellschaft: Übersicht, Typen, Vorteile

Die Kapitalverwaltungsgesellschaften können in zwei Kategorien unterteilt werden. Die erste Art von KVG, „externe“ genannt, wird von einem Investmentfonds oder im Auftrag des Investmentfonds bestellt und auf Grund dieser Bestellung ist sie für die Verwaltung des Investmentvermögens verantwortlich. Die zweite Art der Kapitalverwaltungsgesellschaft wird als „interne“ bezeichnet, da diese Kapitalverwaltungsgesellschaft aus dem Sondervermögen selbst besteht. Wichtig ist, dass die Rechtsform des Sondervermögens der internen Verwaltung und dem Verwaltungsrat die Möglichkeit gibt, auf die Bestellung einer externen KVG zu verzichten. In diesem Fall kann der Fonds als KVG zugelassen werden.

Eine ordentlich konstituierte KVG ist von dem Moment an für alle Maßnahmen verantwortlich, die sich aus dem Portfoliomanagement und der Risikoüberwachung von Sondervermögen ergeben. Sie trifft alle Investitionsentscheidungen und überprüft die Investitionsvorschläge. Sie ist auch dafür verantwortlich, eine wirksame Risikokontrolle (z. B. Stresstests) nach spezifischen Vorschriften zu gewährleisten. Ein wesentlicher Aspekt der KVG ist, dass das Risikomanagement sowie das Asset- und Portfolio-Management streng voneinander getrennt arbeiten müssen. Nicht minder wichtig ist, dass die KVG eine konstante Liquidität für ihre Zahlungs- und Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber den Anlegern des Fonds zu gewährleisten hat. Wie von BaFin festgelegt, müssen die Kapitalverwaltungsgesellschaften je nach Ausgestaltung unter anderem mindestens 300.000 Euro beziehungsweise 125.000 Euro Anfangskapital nachweisen, um eine Erlaubnis zu erhalten. Wie gesagt, verwaltet eine Asset Management Gesellschaft oder KVG Sondervermögen und bei der Form der Verwaltung handelt es sich um Investmentfonds für die gemeinschaftliche Rechnung der Anleger. Es gibt jedoch auch andere Formen der Verwaltung, wie die OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft (OGAW-KVG) und die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft (AIF-KVG), die sich in der Art des verwalteten Investmentfonds unterscheiden. OGAW sind Investmentfonds, die in Wertpapiere und liquide Finanzinstrumente investieren (Aktien, Anleihen, Rentenpapiere, Geldmarktpapiere, oder auch Mischfonds, sowie Anteile anderer OGAW, die „Dachfonds“ genannt werden). Anteile der OGAW werden auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar zurückgenommen oder ausgezahlt. AIF unterscheidet sich von OGAW, indem sie in alle anderen Bereiche investieren (z.B. in Immobilien, Private Equity oder Risikokapitalfonds), oder andere Finanzinstrumente nutzen (Hedgefonds). Ein weiteres Merkmal ist daher, dass das Sondervermögen nicht aus Effekten besteht. Die in KAGB enthaltenen neuen Bestimmungen gelten auch für alternative Investmentfonds. Die BaFin beaufsichtigt die Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG), sowie die von den KVG angebotenen Investmentfonds.

Wie gesagt ist das Referenzgesetz im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) enthalten. Dieses Gesetz regelt auch deutlich alle entsprechenden Vergütungssysteme. Kapitalverwaltungsgesellschaften haben zwei Möglichkeiten, in Deutschland Investmentvermögen zu verwalten: entweder mit satzungsmäßigen Sitz und Hauptverwaltung in Deutschland und das verlangt eine Erlaubnis oder Registrierung bei der BaFin; oder über eine Zweigniederlassung im Rahmen des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs (EU-Pass). Wenn man in Deutschland Aktien oder Anteile von Investmentvermögen vertreiben möchte, muss man zuvor ein Vertriebsanzeigeverfahren bei der BaFin durchlaufen.

Investmentfonds - Was ist das?

Investmentfonds sind finanzielle Vermögenswerte, die von einer KVG Kapitalverwaltungsgesellschaft (früher: KAG - Kapitalanlagegesellschaft) verwaltet werden. Diese Gesellschaften sammeln das Kapital einer Vielzahl von Sparern und investieren es in finanzielle Vermögenswerte, indem sie es zu einem einzigen Vermögenswert, dem Fonds, zusammenfassen. Die Investitionen können sich auf Immobilien (Immobilienfonds), Rohstoffe, Aktien (Aktienfonds), Anleihen oder Staatsanleihen (Anleihenfonds bzw. häufiger Rentenfonds) beziehen. Anlageregeln und -strategien zielen normalerweise darauf ab, die Rendite zu steigern und die Risiken zu verringern. Der Investmentfonds wird auch als Sondervermögen bezeichnet, weil das eingelegte Kapital der Anleger vom Vermögen der KVG getrennt ist. Dadurch wird erreicht, das Kapital vor den Forderungen der Gläubiger zu schützen. Das heißt, dass das Kapital auch im Konkursfall nicht unter die Insolvenzmasse der Gesellschaft fällt.

Offene und geschlossene Fonds: alle Unterschiede

Es gibt verschiedene Arten von Fonds. Grundsätzlich wird zwischen offenen und geschlossenen Fonds unterschieden. Bei offenen Fonds kann man jederzeit Anteile erwerben oder deren Rücknahme beantragen. In diesem Fall ist die KVG normalerweise verpflichtet, alle Fondsanteile zum tagesaktuellen NAV (Nettoinventarwert), dem Rücknahmepreis, zurückzunehmen. Viele der Investmentfonds sind auch für den Handel an der Börse zugelassen und können dort gehandelt werden. Das Angebot an offenen Investmentfonds ist erheblich größer als das geschlossener Fonds. Interessant ist auch, dass bei einem Großteil der Banken der Kauf von Anteilen von offenen Fonds nicht nur per Einmalanlage möglich ist, sondern auch in Form eines regelmäßigen Sparplans, das heißt einem Fondsparplan. Geschlossene Fonds erlauben stattdessen die Zeichnung von Anteilen nur während der Angebotsfrist, das heißt, bevor der Fonds operativ tätig ist. Sie heißen so, da vor Ablauf der vereinbarten Anlagedauer eine Anteilsrückgabe nicht möglich ist, sowie ein Anteilserwerb nach Einbringung des geplanten Volumens nicht vorgesehen ist. Im Gegensatz zu einem offenen Fonds folgt daraus, dass der Fondsmanager keine neuen Anteile ausgibt, um die Nachfrage der Anleger weiter zu befriedigen. Bei den meisten geschlossenen Fonds handelt es sich hauptsächlich um Investitionen in Immobilien, in nicht börsennotierte Unternehmen oder Kredite. Sowohl die offenen als auch die geschlossenen Fonds werden von der Aufsichtsbehörde reguliert. Verkaufsunterlagen und Anlagebedingungen werden erstellt und der BaFin zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt.

Aktienfonds: ein Fonds in Aktien investiert

Ein Aktienfonds ist ein Investmentfonds, der ausschließlich oder überwiegend in Aktien investiert. Der Fonds kann weltweit als internationaler Aktienfonds investieren oder die Anlage diversifizieren, indem er in Aktien investiert, die auf verschiedene geografische bzw. Wirtschaftssektoren konzentriert sind. Ein Rentenfonds ist ein Investmentfonds, der ausschließlich oder überwiegend in Anleihen investiert. Der Rentenfonds wird daher auch als Anleihenfonds bezeichnet. Diese Fonds erlangen ihren Mehrwert durch die Zahlung von Zinsen und den Handel der gehaltenen Wertpapiere. Spezifische Typen von Fonds sind die gemischten Fonds, die das Vermögen der Kunden nicht nur in eine bestimmte Anlageklasse investieren, sondern auch die Risikodiversifikation optimieren. Die gemischten Fonds investieren sowohl in Aktien als auch in festverzinsliche Wertpapiere, wobei jedoch in der Regel Höchstgrenzen für den Anteil an Aktien und Renten festgelegt sind. Im Gegensatz zu den anderen Fonds, enthalten gemischte Fonds auf jeden Fall mindestens zwei verschiedene Anlageklassen. Die gemischten Fonds werden auch als Mischfonds bezeichnet. Fondsanleger erhalten für ihre Einlage Anteile am Fondsvermögen. Die erzielten Erträge der Investmentfonds, aus Dividenden und Zinsen, werden entweder an die Anteilinhaber ausgeschüttet oder im Falle von Thesaurierung wieder angelegt, wodurch sich der Wert der Anteile erhöht. Dies ist von einer Wiederanlage zu unterscheiden, bei der die Erträge aus ausschüttenden Fonds wieder in diese investiert werden. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine Anlage in Investmentfonds zwar eine der besten Garantien für die Diversifizierung der eigenen Investitionen darstellt, jedoch keine Garantie für eine Rendite oder die Erhaltung des angelegten Kapitals besteht. Der Grund ist klar: Der Wert der Vermögenswerte, aus denen sich die Fonds zusammensetzen, kann sich je nach Markttrend verändern.

Investmentfonds: Kosten und Provisionen

Die Kosten sind ein zentraler Aspekt bei der Auswahl von Investmentfonds. Die Kosten können in verschiedene Arten von Provisionen aufgeteilt werden: den Ausgabeaufschlag sowie Rücknahme-, Verwaltungs- und Performancegebühren. Die jährlich wiederkehrenden Kosten eines Investmentfonds werden als laufende Kosten aufgeführt und können mehrere Arten von Gebühren enthalten. Alle diese Informationen sind im KIID (Key Investor Information Document), dem Verkaufsprospekt, enthalten, einem Dokument, das dem Anleger bei Unterzeichnung zwingend vorgeschrieben übergeben werden muss. Der Anleger kann folglich darin alle Informationen finden, die erforderlich sind, um seine Wahl zu treffen: Die Zielsetzung und die Anlagepolitik, die wichtigsten Arten von Aktivitäten, das Risiko-Rendite-Profil, wie auch alle vorgesehenen Kosten. Der sogenannte Ausgabeaufschlag (oder Zeichnungsgebühr) ist die Gebühr, die bei Zeichnung des Investmentfonds zu zahlen ist. Die Politik des Fonds kann jedoch auch vorgesehen, dass diese Zahlung ebenfalls im Falle späterer Zukäufe erfolgen muss. Es gibt keine feste Gebühr für den Ausgabeaufschlag: Sie ist von Fonds zu Fonds verschieden, wobei sie bei Aktienfonds normalerweise höher ist. Die Rücknahmekosten (oder Rücknahmekommission) ist eine Provision, die bei einigen Fonds von den Zeichnern verlangt werden kann, wenn diese die Rückerstattung ihrer Anteile an einem Investmentfonds beantragen. Die Verwaltungskosten sind zweifellos die wichtigsten anfallenden Kosten bei der Berechnung der Rendite: Sie beruhen auf einem jährlichen Prozentsatz der Investition, der die Arbeit der Verwaltungsgesellschaft und des Beratungsdienstes vergütet und müssen immer vom erwirtschafteten Ergebnis abgezogen werden. Schließlich gibt es noch die leistungsabhängigen Provisionen (Performance Fees), die sich anhand der erzielten Ergebnisse berechnen; in diesem Fall kann die Berechnung die absolute Rendite betreffen, in einigen Fällen jedoch auch einen zu Beginn festgelegten Referenzparameter. Um den Kundenbedürfnissen gerecht zu werden, haben sich viele Fonds darauf eingerichtet, alternative Kostenformeln anzubieten. Beispielsweise wird in bestimmten Fällen die Möglichkeit geboten, Erstattungsprovisionen anstelle von Zeichnungsprovisionen zu wählen und verschiedene andere Varianten.

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