17/07/2024 - üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG: Aktionärsinformationen zu Tagesordnungspunkt 1

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Hauptversammlung

der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft

am 29. August 2024

Erläuterungen zu Tagesordnungspunkt 1

gemäß § 124a Satz 1 Nr. 2 AktG

zum Tagesordnungspunkt 1

"Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2023 (01.01.2023 bis 31.12.2023) jeweils einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach

  • 289a, § 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023"

erfolgt keine Beschlussfassung.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 AktG am 26.04.2024 und den Konzernabschluss am 20.06.2024 gebilligt. Der Jahresabschluss wurde damit festgestellt. § 175 AktG bestimmt, dass die Hauptversammlung den festgestellten Jahresabschluss, den Lagebericht, einen vom Aufsichtsrat gebilligten Einzelabschluss, bei einem Mutterunternehmen auch den vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschluss und den Konzernlagebericht entgegennimmt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung der ÜSTRA ist im Hinblick auf diese Unterlagen nicht erforderlich. Ein Beschluss des Vorstands und des Aufsichtsrats im Sinne des § 173 Absatz 1 Satz 1 AktG, die Feststellung des Jahresabschlusses der Hauptversammlung zu überlassen, wurde ebenfalls nicht gefasst.

Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung der ÜSTRA zu dem Bericht des Aufsichtsrats ist ebenfalls nicht erforderlich. Gemäß § 171 Absatz 2 AktG hat der Aufsichtsrat an die Hauptversammlung schriftlich über das Ergebnis seiner Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie - sofern vorhanden - des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns zu berichten. Der Bericht ist zudem ein Rechenschaftsbericht des Aufsichtsrats über seine eigene Tätigkeit. Das Gesetz sieht eine Beschlussfassung bezüglich des Berichts des Aufsichtsrats nicht vor.

Hannover, im Juli 2024

ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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Haftungsausschluss

üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG veröffentlichte diesen Inhalt am 17 Juli 2024 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen. Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet Public am 17 Juli 2024 13:32:27 UTC.

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