ESG (Kriterium) ist das Akronym für die Definition genauer Kriterien zur Bewertung von Investitionen. Die Initialen stammen aus den drei englischen Wörtern Environmental, Social und Governance. Sie beziehen sich auf die Verfahrensweise eines Unternehmens in Bezug auf die Makroumgebungen, die durch die drei Buchstaben gekennzeichnet sind: die Umwelt (Environmental), d.h. wie ein Unternehmen seine Geschäfte in Bezug auf die Umwelt führt; den Aspekt Social, d.h. wie ein Unternehmen mit seinen Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und Gemeinschaften, mit denen es in Kontakt kommt, umgeht; und der Bereich Governance, d.h. wie ein Unternehmen seine Führungs-, internen Kontroll- und Überwachungssysteme aufbaut sowie Fragen der Compliance und die Einhaltung der Legalität.
Die ESG-Investment Kriterien werden von spezialisierten Ratingunternehmen erarbeitet, die Dokumentationen aus öffentlichen Daten von Unternehmen, Forschungsinstituten, Verbraucher- und Handelsverbänden sowie Ergebnisse aus eigenen Recherchen oder Interviews mit Unternehmen sammeln und miteinander vergleichen. Diese Kriterien können positiver und negativer Natur sein. Wenn die Unternehmen diese positiv erfüllen, bedeutet dies, dass sie aktiv zur Verbesserung der durch die drei Parameter identifizierten Bereiche beitragen. Wenn sie ihnen negativ begegnen, bedeutet das, dass sie sich darauf beschränken, ihre negativen Auswirkungen schrittweise zu reduzieren.
Dies ist die Gesamtheit der Parameter, die die Umweltauswirkungen eines Unternehmens messen. Nachstehend einige der wichtigsten Aspekte, die von diesen Kriterien berücksichtigt werden: die Art der verwendeten Energie; die Erzeugung oder Nichterzeugung von Luft- oder Wasserschadstoffen (z. B. die Emission von Treibhausgasen oder umweltschädlichen Flüssigkeiten); die Abfallerzeugung und ihre Entsorgungspolitik; die Nutzung von Land und die Ausbeutung natürlicher Ressourcen; die Behandlung von Tieren. Die Umweltkriterien berücksichtigen nicht nur die tatsächlichen Aspekte, sondern auch die potenziellen Risiken und Präventionsmaßnahmen der Unternehmen.
Dieser Parameter misst die sozialen Auswirkungen eines Unternehmens. Die wichtigsten Aspekte, die dabei berücksichtigt werden, sind die folgenden: die Einhaltung aller Formen von Persönlichkeitsrechten und der Ausschluss von Formen der Diskriminierung am Arbeitsplatz (z. B. mangelnde Gleichstellung der Geschlechter); das System der internen und externen Beziehungen, d. h. die Behandlung von Mitarbeitern, Lieferanten, Kunden, Stakeholdern und Aktionären; sowie die Gesundheits- und Hygienebedingungen und das psychische und physische Wohlbefinden der Mitarbeiter und derjenigen, die mit dem Unternehmen zusammenarbeiten.
Der Governance-Parameter misst, wie gut das Management eines Unternehmens eine nachhaltige Unternehmensführung einhält. Die wichtigsten Kriterien sind die folgenden: Transparenz in der Verwaltung und Zugang zu den Finanzabschlüssen; Einhaltung ethischer Grundsätze, Unternehmensrichtlinien und institutionelle Richtlinien (z. B. Datenverarbeitung und Datenschutz); das Fehlen von Interessenskonflikten und Beachtung der Aktionärsinteressen; Einhaltung der gesetzlichen Normen.
ESG-Investing sind keine absolute Neuheit auf dem Finanzmarkt; ihnen ging die Idee des ethischen Investierens (SRI = Socially Responsible Investment) voraus, das es schon seit einigen Jahrzehnten gibt. Die ESG-Investitionskriterien leiten sich stattdessen direkt von den UN Principles for Responsible Investment (PRI) aus dem Jahr 2006 ab: Sie sind das Ergebnis der Arbeit des damaligen Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Kofi Annan, und einer Gruppe, die sich aus den weltweit größten institutionellen Investoren zusammensetzt. Aus diesem Treffen gingen die sechs Grundprinzipien für ESG-Investitionen hervor, die in der Folge von Tausenden von Akteuren des Finanzsektors unterzeichnet wurden.
Die ESG-Kriterien für nachhaltige Investments entwickeln sich ständig weiter. Im Jahr 2015 haben die Vereinten Nationen mit der Verabschiedung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung einen weiteren Schritt getan. Konkret besteht die Agenda aus den sogenannten SDGs (Sustainable Development Goals), d.h. siebzehn programmatischen Zielen im Zusammenhang mit nachhaltiger Entwicklung. Diese siebzehn Punkte sind in 169 spezifische Ziele unterteilt. Nationale Regierungen und Rating-Agenturen verfeinern nach und nach ihre Bewertungsinstrumente für ESG-Kriterien, indem sie die SDG-Ziele mit neuen datenwissenschaftlichen und Monitoring-Programmen kombinieren.
Es gibt mehr als einen Grund, in Produkte zu investieren, die die ESG-Kriterien erfüllen. Erstens ist es ein Entwicklungsmodell, das sich der Umweltrisiken bewusst ist und darauf abzielt, den Kurs des Klimawandels umzukehren; das bedeutet, sich zu einer effizienteren Nutzung von Energie und Ressourcen zu verpflichten, die sich langfristig in produktiveren Entwicklungsformen niederschlagen kann. Zweitens reagieren ESG-Investments auf eine wachsende Sensibilität der öffentlichen Meinung für das Thema: Von der Fridays for Future-Bewegung bis hin zu den vielen Studien, die ein wachsendes Interesse der Sparer an nachhaltigen Finanzprodukten belegen. Morningstar hat beispielsweise berechnet, dass sich die Nachfrage nach nachhaltigen ETFs und Fonds in den letzten zehn Jahren verzehnfacht hat.
Nicht zuletzt muss man die Arbeit der Europäischen Union zur Förderung von ESG-Investitionen berücksichtigen. Im Jahr 2018 wurde der „Aktionsplan für nachhaltige Finanzen“ ins Leben gerufen, um den „European Green Deal“ und die im Pariser Abkommen von 2015 festgelegten Ziele zu erreichen. Die „Taxonomie für nachhaltiges Finanzwesen“, die bereits durch den Abschlussbericht über technische Regulierungsstandards unterstützt wird, wird ein entscheidender Standard sein, um Kleinsparern bereits ab 2022 einen transparenten und einheitlichen Rahmen zur ESG-Bewertung von Investments zu bieten. Die veränderte Umweltsensibilität der europäischen Institutionen zeigt sich auch in dem außerordentlichen Hilfsplan für die Wirtschaft im Jahr 2020, dem sogenannten „Recovery Fund“: 30% der von der EU zur Verfügung gestellten 750 Milliarden sind an Investitionen gebunden, die auf die „Energiewende“ abzielen, also auf produktive Aktivitäten, die weitgehend den ESG-Kriterien entsprechen.
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